Ferienwohnung "Seestern"

Ferienwohnung "Seestern"
Erdgeschoss u. 1.Etg., ca. 80 qm,
für 2 Erwachsene und 3 Kinder, 1-2 Kleinkinder, Nichtraucherwohnung!
Helles, modern eingerichtetes Wohn-/Esszimmer mit Sat-TV, Flachbildschirm und Radiowecker, integrierte Küchenzeile mit Mikrowelle, Geschirrspüler und Kinderhochstuhl.
1 Schlafzimmer mit Doppelbett und zustellbarem Kinderbett, 1 Schlafzimmer im Obergeschoss mit Etagenbett, Einzelbett und zustellbarem Kinderbett, Bad mit Dusche und WC, Terrasse.
Zusätzliche Ausstattung:
Gemeinsch.-Waschmaschine/ -Trockner, Bügelmöglichkeit, Gefrierschrankfach für jede Wohnung und Bollerwagen
Sehr großer Garten mit Liegewiese, Gartenmöbel und Kinderspielgeräte. Geräumige Grillhütte, Pferde, Esel, Hühner und Katzen runden das idyllische Bild ab.
Preis Ferienwohnung "Seestern"
| Zeitraum | Preis Whg./ÜN. |
| 07.01. - 14.03. 01.11. - 23.12. |
€ 65,- |
| 15.03. - 31.10. 24.12. - 06.01. |
€ 71,- |
Sehen Sie auf dem » Belegungsplan, ob die Ferienwohnung zu Ihrem gewünschten Termin noch frei ist.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer » Reise-Rücktrittskostenversicherung, zu Ihrer und unserer Absicherung.
Hinweis
Preise pro Wohnung inkl. Endreinigung und Bettwäsche, zzgl. Kurbeitrag
Mindest-Mietdauer: 4 Übernachtungen.
Haustiere sind nicht gestattet.
Nichtraucher-Ferienwohnung, nehmen Sie bitte Rücksicht auf Kinder und nachfolgende Gäste.
Der » Gastaufnahmevertrag ist Bestandteil des Mietvertrages für die Ferienwohnungen, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zusenden.
Zur » Buchungsanfrage.
Kurbeitrag / Nordsee-ServiceCard
Die Nordsee-ServiceCard bietet viel Vorteile an der ostfriesischenen Nordseeküste in Niedersachsen und beinhaltet den Kurbeitrag.
Die Stadt Wittmund erhebt für Carolinensiel in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober einen Kurbeitrag. Der Kurbeitrag pro ÜN. beträgt für Erwachsene (ab 16 Jahre) EUR 2,00 und für Kinder (von 4 bis 15 Jahren) EUR 1,00.
Der Kurbeitrag wird im Namen und für Rechnung der Stadt Wittmund erhoben. Der Vermieter stellt dem Mieter die Kurkarten aus und führt den fälligen Kurbeitrag an die Kurverwaltung ab.
(Änderungen vorbehalten)